Kinderschutzerklärung

Der Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark (Graz/Austria) führt in den vier Schwerpunktbereichen laufend Maßnahmen durch, von denen Kinder und Jugendliche direkt bzw. indirekt betroffen sind/sein können. Deshalb wurde im Jahr 2017 die vorliegende Kinderschutzerklärung (child protection policy) für den Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark (VMG) entwickelt und im Jahr 2018 eingesetzt. Im Jahr 2020 wurde die Kinderschutzerklärung erweitert und an die Standards der EU angepasst.

In der Männerberatung/Fachstelle für Gewaltarbeit besteht unter Bezugnahme auf das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) §37 eine Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung an die Kinder- und Jugendhilfe, von der Kinder und Jugendliche direkt betroffen sind. In der Fachstelle für Gewaltarbeit wird das Arbeitsprinzip der Opferschutzorientierung umgesetzt, d.h. dass alle Interventionen dazu dienen, Betroffene von Gewalt zu schützen, insbesondere durch Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Behörden, soweit dies mit bestehenden Gesetzen vereinbar ist. Die Perspektive auf die Betroffenen (Partnerinnen, Kinder und Jugendliche, männliche und weibliche Gewaltbetroffene in verschiedenen Zusammenhängen) wird von den fallführenden Case-Managern in die Arbeit eingebracht. Zusätzlich steht in der Beratungsarbeit mit Männern im Falle von Scheidung/Trennung häufig die Frage im Vordergrund, wie es gelingen kann, einen guten Kontakt zu Kindern/Jugendlichen auch nach Scheidung/Trennung herzustellen bzw. fortzuführen.

Projektbezogen führt das Institut für Männer- und Geschlechterforschung immer wieder Forschungs- und Bildungsmaßnahmen durch (z.B. Workshops mit Kindern/Jugendlichen, Fokusgruppengespräche, Befragungen), von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.

In der Fachstelle für Burschenarbeit werden laufend Workshops mit Burschen im Rahmen der geschlechtersensiblen Bildungsarbeit (Fokus: Sexualität, Burschen in Care Berufe, Gewaltprävention, etc.) durchgeführt. Als Teil des Netzwerks Sexuelle Bildung Steiermark (http://netzwerk-sexuelle-bildung-steiermark.at) arbeitet die Fachstelle für Burschenarbeit im Bereich der Sexuellen Bildung nach den gemeinsam festgelegten Qualitätsprinzipien. Diese orientieren sich an den Standards für Sexualaufklärung der *WHO*, der *BZgA* (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) sowie am Rahmen des österreichischen *Grundsatzerlasses Sexualpädagogik* aus dem Jahr 2015, insbesondere:

  • Achtung der Menschenrechte und der Vielfalt
  • Gleichstellung der Geschlechter sowie
  • das Recht jedes Menschen ohne Zwang, Gewalt oder Diskriminierung ein befriedigendes, sicheres und lustvolles Sexualleben anzustreben.

Der Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark hat im Jahr 2017 die vorliegende Kinderschutzerklärung (child protection policy) zur Gewährleistung des Kinderschutzes entwickelt, im Jahr 2018 eingesetzt und im Jahr 2020 erweitert.

Im Rahmen der Vereinstätigkeiten werden folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen:

Policy

  • Der VMG will mithilfe wissensbasierter psychosozialer und edukativer Angebote u.a. für männliche Jugendliche dazu beitragen, dass deren Handlungsspielräume erweitert und deren Lebensqualität verbessert wird.
  • Dabei verpflichtet sich der VMG zum Schutz aller Kinder, unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrem Glauben, ihrem Geschlecht, ihrer Sexualität und ihrer Kultur.
  • Mitarbeiter*innen des VMG repräsentieren den VMG innerhalb und außerhalb der Organisation. Deshalb sollen die Mitarbeiter*innen während und außerhalb der Arbeit Engagement zeigen, um Schaden von Kindern zu verhindern.
  • Werden den Mitarbeiter*innen im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen oder der Forschungsarbeit Beratungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen, Eltern oder Fachkräften bekannt, so sind diese über mögliche Hilfsangebote zu informieren und gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. Dies geschieht direkt durch die Mitarbeiter*innen. Falls keine geeigneteren Hilfsangebote in erreichbarer Nähe empfohlen werden können, wird auf jeweils geeignete regionale oder bundesweit erreichbare Kinder-, Jugend- oder Elterntelefone hingewiesen und die entsprechende Telefonnummer mitgeteilt. Fachkräfte werden auf die geltenden Verfahrensvorschriften im Kinderschutz hingewiesen und bei Bedarf über die jeweils zuständigen Kinderschutztelefone informiert.
  • Bei Grenzüberschreitungen und Unzufriedenheiten steht die Kinderschutzbeauftragte als zuständige Beschwerdestelle des VMG zur Verfügung. Die Kinderschutz-beauftragte kann jederzeit per Email unter scambore@genderforschung.at erreicht werden.

Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung VMG

Der Geschäftsführer des VMG Jürgen Hochsam sowie die Geschäftsleiterin Forschung Elli Scambor unterzeichnen die Kinderschutzerklärung des VMG in ihrer Funktion und im Namen aller Vorstandsmitglieder des VMG.

Die nächste Überprüfung der aktuellen Richtlinie erfolgt im Rahmen der LQW Qualitätstestierung im Jahr 2025.

Bekanntmachung der Kinderschutzerklärung VMG

Die Kinderschutzerklärung VMG wird allen Mitarbeiter*innen im Intranet sowie auf der Website des VMG zur Verfügung gestellt.

PEOPLE

  • Für alle Berater*innen im VMG liegen Nachweise darüber vor, dass keine Verurteilungen vorliegen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob im Strafregister Verurteilungen gegen Personen vorliegen.
  • Dem Schutzauftrag für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen kommt der VMG durch die Auswahl und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen, Freien Dienstnehmer*innen und Honorarkräfte sowie durch die Ausgestaltung der beraterischen und pädagogischen Angebote nach (z.B. OTA Opferschutzorientierte Täterarbeit in der Fachstelle für Gewaltarbeit). Als NGO hat der VMG einen eigenständigen Schutzauftrag für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
  • Alle Mitarbeiter*innen sind in der psychosozialen, pädagogischen oder wissenschaftlichen Arbeit mit Kindern/Jugendlichen zu einem respektvollen und achtsamen Umgang und zur Einhaltung der persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. In der wissenschaftlichen Forschung mit Kindern und Jugendlichen sind diese dem Stand ihrer Entwicklung gemäß in den Forschungsprozess einzubeziehen, um ihnen eine informierte Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Aufklärung über ihre Rechte auf Information über und Abbruch der Teilnahme.
  • Alle Mitarbeiter*innen werden durch Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung auf die Schweigepflicht und den Datenschutz verpflichtet. In Projekten, die Befragungen von Kindern und Jugendlichen beinhalten, sind diese bzw. die Erziehungsberechtigten über die Regeln zum Datenschutz zu informieren und ist von ihnen bzw. den Erziehungsberechtigten eine Einwilligungserklärung einzuholen. Die Projektmitarbeiter*innen werden verpflichtet, die sichere Anonymisierung der Befragungspersonen durch getrennte Aufbewahrung von Kontakt- und Befragungsdaten und die Anonymisierung der Interviewtranskripte vor der weiteren Bearbeitung zu gewährleisten und Auflagen zur Aufbewahrung von Kontaktdaten, zur Datenweitergabekontrolle und zur Datenlöschung zu beachten.
  • Alle Mitarbeiter*innen stellen sicher, dass die Ziele und die geplante Gestaltung der von ihnen durchgeführten Bildungsmaßnahmen sowie etwaige während der Durchführung zu treffende pädagogische Entscheidungen für die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen transparent und nachvollziehbar sind und Interessen und Wünsche der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gehört und in die Gestaltung der Maßnahmen einbezogen werden und somit weitgehende Partizipation ermöglicht wird. Grenzüberschreitungen können angesprochen und ohne Angst vor emotionalen oder anderen Sanktionen geäußert werden. Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Mitarbeiter*innen werden über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt, wie sie sich bei subjektiv empfundenen Grenzüberschreitungen zur Wehr setzen können.
  • Bei Grenzüberschreitungen und Unzufriedenheiten steht die Kinderschutzbeauftragte als zuständige Beschwerdestelle des VMG zur Verfügung.
  • In allen vier Bereichen des VMG bieten die jeweiligen Geschäftsleiter*innen Raum, um über Angelegenheiten des Kinderschutzes zu sprechen. Allen Mitarbeiter*innen wurde darüber hinaus kommuniziert, dass die VMG Kinderschutzbeauftragte jederzeit in Sachen Kinderschutz angesprochen werden kann.

PROCEDURES

  • Mitarbeiter*innen des VMG sind in kinderschutzbezogenen Netzwerken (z.B. Steirisches Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt, Plattform gegen Gewalt in der Familie, Steirisches Fachstellennetzwerk für Jugendarbeit und Jugendpolitik, Netzwerk Sexuelle Bildung Steiermark) integriert, in welchen wiederkehrend qualitätssichernde Maßnahmen zur Gewährleistung des Kinderschutzes vorgestellt und diskutiert werden.
  • In den Veranstaltungen des VMG werden, sofern dies thematisch geboten ist, regelmäßig für die Teilnehmenden erreichbare Beratungsstellen vorgestellt und auf ihre Angebote und Erreichbarkeit hingewiesen.
  • Werden dem VMG im Rahmen seiner Leistungen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls bekannt, so nimmt er Maßnahmen zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos vor (4-Augen-Prinzip; Beratungsfall wird im Team oder mit Leitung besprochen, dokumentiert, dann Entscheidung, wie weiter vorgegangen wird). Wenn Kindeswohlgefährdung durch die eigenen Handlungen nicht abgewehrt werden kann (Einschätzung), dann ist die Meldung an das Jugendamt verpflichtend. Werden dem VMG im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeiten gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls bekannt, so ist in Absprache mit den jeweils kooperierenden Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vorzugehen.
  • Risiken und die Art und Weise, wie Risiken vermieden werden können, sind ein wichtiger Teil der Arbeit im VMG. Je mehr wir über Risiken sprechen und sie erkennen, desto mehr können wir über ihre Vermeidung nachdenken. Deshalb finden Risikobewertungen in der Arbeit im VMG auf unterschiedlichen Ebenen statt: Abschätzung des Gewalt-Gefährdungsrisikos für Kinder in der OTA, Risikobewertung im Rahmen von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Safe Space- und Brave Space Konzepte), Umsetzung von Strategien zur Risikominimierung und –vermeidung in Workshops mit Kindern und Jugendlichen, Beratung und Kommunikation (E-Mail, telefonische Beratung, niedrigschwellige Zugänge für Kinder und Jugendliche).
  • Bezüglich der Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe bei begründetem Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind, gehen wir laut Empfehlungen des Gesundheitsministeriums vor ("Information zum Gewaltschutzgesetz 2019. Verschwiegenheits-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten nach der Novelle des Psychotherapiegesetzes, BGBl. I Nr. 105/2019", analog für weitere Gesundheitsberufe).

ACCOUNTABILITY

  • Die Organisation überwacht und überprüft ihre Sicherungsmaßnahmen (LQW).
  • Die Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie und dort festgelegten Verfahren zum Schutz von Kindern wird im Rahmen der nächsten LQW Qualitätstestierung im Jahr 2025 überprüft.
  • Fortschritte, Leistungen und Erfahrungen werden der externen und unabhängigen LQW Qualitätstestierungsstelle berichtet und in den Jahresbericht 2025 des VMG aufgenommen.
  • Die Ergebnisse fließen in die Überprüfung und Überarbeitung der Kinderschutzerklärung ein.
  • Die Kinderschutzerklärung des VMG wird in regelmäßigen Abständen von einem externen Evaluator/Auditor formell bewertet.

Diese Kinderschutzerklärung wurde durch die Geschäftsführung und die Kinderschutzbeauftragte überprüft und wird von beiden unterzeichnet.

Graz, 02.05.2022

Mag. Jürgen Hochsam, Mag.a Elli Scambor